Verkaufen ohne Reue

16. September 2020
Buchhaltung - Amazon - Rechnungsstellung

Damit aus Rechnungsstellung, Lieferschwellen und Amazon Pan-EU keine Stolpersteine werden.

Der Businessplan ist geschrieben und von Bank und Steuerberater geprüft. Startkapital ist durch die Bank ausreichend vorhanden. Die Warenwirtschaft ist mit Amazon verbunden und die ersten Verkäufe laufen. Eigentlich alles Gründe, die einen Onlinehändler positiv in die Zukunft blicken lassen würden – wäre da nicht das in den meisten Fällen Kopfschmerzen bereitende Thema: die Buchhaltung. Damit aus den Kopfschmerzen nicht direkt eine chronische Migräne wird, haben wir für Sie in Zusammenarbeit mit Steuerberater Ralf Oßwald von etaxpert.de die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie in Sachen Grundlagen der korrekten Rechnungsstellung, Lieferschwellen und Amazon Pan-EU im Bezug zur Buchhaltung wissen sollten.

Grundlagen korrekter Rechnungsstellung

Die wichtigste Grundlage aus Unternehmersicht ist die Einhaltung der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA), der Zusammenfassende Meldung (ZM) und die Rechnungsstellung. Wird die Leistung oder Lieferung für ein anderes Unternehmen erbracht, muss die Rechnungsstellung innerhalb von sechs Monaten nach vollständiger Leistungserbringung erfolgen. Im Gegensatz dazu gibt es bei der Leistungserbringung für Privatpersonen keine Frist. Die Umsatzsteuer auf diese Umsätze muss aber trotzdem abgeführt werden, ebenfalls müssen die Umsätze in die ZM-Meldung fließen (auch ohne Rechnung), daher muss auf eine korrekte Rechnungsstellung als Grundlage für die steuerlichen Pflichten geachtet werden.

Folgende Bestandteile sollte eine Rechnung grundsätzlich beinhalten:

  • Vollständiger Firmenname, Adresse und die internationale EU VAT-Nummer

  • Eindeutige und fortlaufende Identifikation der Rechnungsnummer

  • Datum der Rechnungsstellung

  • Datum der Transaktion oder Zahlung, wenn eine Abweichung vom Datum der Rechnungsausstellung besteht

  • Vollständiger Name und Adresse des Kunden

  • Lieferdatum

  • Beschreibung der Ware(n) oder Dienstleistung(en)

  • Menge der Ware(n) oder Dienstleistung(en), inkl. Einheitspreis ohne Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuersatz pro Artikel

  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer

  • Gesamt zu zahlender Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer)

  • Angewandter Mehrwertsteuersatz (Prozentsatz)

  • Gesamtbetrag (brutto)

Ausnahmen bilden in Deutschland die sogenannten Kleinstbetragsrechnungen. Solange der Brutto-Rechnungsbetrag 250,00 EUR nicht überschreitet, muss eine Rechnung mindestens folgende Bestandteile beinhalten:

  • Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

  • Das Ausstellungsdatum

  • Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung (zutreffende Leistungsbeschreibung)

  • Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistungen in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Lieferschwellen

Seit dem 01.07.2021 ist durch das Inkraftreten des OSS (One Stop Shop) in der gesamten EU die Lieferschwelle auf einen einheitlichen Grenzwert von 10.000 EUR pro Jahr abgesenkt. Das Vorgehen bei Unter- bzw. Überschreitung der Lieferschwelle bleibt unberührt.

 

Fazit

Lieferschwellen, Amazon Pan-EU und die korrekte Rechnungsstellung beinhalten einige Herausforderungen, die für einen Onlinehändler schnell zum Stolperstein werden können. Gerade in der Startphase des Unternehmens gilt es besonnen zu agieren, sich Expertenrat durch einen Steuerberater einzuholen und somit die Basis für die richtigen Entscheidungen zu schaffen. Denn diese wirken sich nicht nur auf Ihre Buchhaltung, sondern auf Ihren langfristigen Erfolg als Onlinehändler aus.

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